Elbe-Saale

Politikrundschreiben der VCD-Ortsgruppe Dresden

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Entscheidungstragenden der Parteien,

Wir wenden uns erneut mit dem Anliegen von über 32.000 Mitzeichnenden an Sie:

Bitte setzen Sie sich für den vollen Erhalt des bekannten ÖPNV-Angebots in Dresden ein und wenden Sie den Angebotskahlschlag ab.

Bereits in unserem letzten Schreiben vom 26. Januar 2025 schlugen wir eine Reihe von Maßnahmen vor, die einen vollständigen Erhalt des gesamten Verkehrsangebots  ermöglichen. Die Vorteile des Erhalts haben wir damals ausführlich dargestellt. Unlängst haben auch die Petentinnen und Petenten Sie in einem offenen Brief (siehe www.opnv-dresden.de) auf die Dringlichkeit des Angebotserhalts hingewiesen. Heute erläutern wir Ihnen die finanziellen Potenziale unserer Lösungsvorschläge.

Erhalt des gesamten Angebots der DVB durch Verbreitern der Einnahmenbasis

Alle Tätigkeiten der DVB, die Entwicklung des Liniennetzes sowie dessen Weiterentwicklung sind keine Alleingänge sondern stets mit der Verwaltung abgesprochen, vertraglich geregelt sowie durch den Stadtrat mit mehreren Beschlüssen legitimiert. Um das gesamte Angebot der DVB zu erhalten, fehlen für die Jahre 2025/2026 insgesamt 13,3 Millionen Euro (Quelle: Stadtratsvorlage V0203/25), die nicht durch den Haushaltsentwurf oder interne Maßnahmen der DVB gedeckt sind. Berücksichtigt werden bereits massive DVB-interne Einsparungen in Höhe von 10 Millionen Euro wie seltenere Fahrzeugreinigung, der Verzicht auf den geplanten Angebotsausbau, die schlechtere Absicherung von Diensten bei kurzfristigen Krankheitsfällen oder Störungen und vieles mehr. Auch Einnahmenzuwächse durch die Ausweitung der Fahrzeugaußenwerbung sowie Preismaßnahmen bei der MOBI-Welt sind enthalten.

Ziel ist, die Deckungslücke der DVB durch unternehmerische und kommunale Mehreinnahmen in Höhe von 7,7 Millionen Euro pro Jahr (Basis: 2026, Quelle: Stadtratsvorlage V0203/25) zu schließen, die für die DVB verwendet werden sollen. Die Mehreinnahmen und Bedarfe für 2025 ergeben sich entsprechend anteilig.

Wir schlagen Maßnahmen im Umfang von 13,05 Mio. Euro p.a. vor. Um die benötigten 7,7 Millionen Euro p.a. zu erzielen, ist also nicht die Umsetzung aller Maßnahmen im vorgeschlagenen Umfang nötig. Alternativ können zusätzliche Mittel auch für andere Politikfelder verwendet werden, um z.B. geplante Kürzungen im Sozialen und Kultur abzufedern.

Übersicht

1

Einführen einer umlagefinanzierten Gästekarte ab 2026

plus 1,2 Mio. € p.a.

2

Koppeln des Kurzzeitparkens für Pkw an die Preise im ÖPNV – marktübliches Parkpreisniveau für Reisebusse

zusätzlich 3,15 Mio. € p.a.

3

Anpassen der Preise von Bewohnerparkausweisen

zusätzlich 1,9 Mio. € p.a.

4

Ausweiten der Parkraumbewirtschaftung

zusätzlich 2,7 Mio. € p.a.

5

Anpassen des Grundsteuerhebesatzes B

zusätzlich 2,1 Mio. € p.a.

6

Anpassen des Gewerbesteuerhebesatzes

zusätzlich 2,0 Mio. € p.a.

Bei vollständiger Umsetzung der Vorschläge 1 bis 4 lässt sich komplett auf Steueranpassungen verzichten, da die Mehreinnahmen über den benötigten 7,7 Millionen Euro pro Jahr liegen. Vorschlag 1 ist abhängig von der Entwicklung des Ausgleichsmechanismus des Deutschlandtickets ab 2026. Werden die Maßnahmen 2 bis 4 nicht sofort in der vollen Höhe umgesetzt, sollten die Maßnahmen 5 und 6 zum Zuge kommen.

In der Langfassung legen wir mit der Vorlage zum Haushaltsentwurf als Ausgangslage unsere konkreten Finanzierungsvorschläge dar und gehen auf das Ergebnis für Dresden sowie die beteiligten Bevölkerungsgruppen ein. Die Vorschläge stimmen mit den Zielen aller vorangegangenen Stadtratsentscheidungen überein.

zur Langfassung

 

Zusätzlich sollte der Stadtrat den OB beauftragen, ein gezieltes Beschleunigungsprogramm für Busse & Bahnen in Dresden auszuarbeiten, um Fahrzeuge und Personal bei gleich bleibenden Angebotsvolumen sparen zu können. Dies spart auch künftig Kosten.

Die starke und anhaltende Unterstützung aus der Stadtbevölkerung zeigt: Für die Dresdnerinnen und Dresdnern leistet der ÖPNV und damit insbesondere die DVB einen echten Gegenwert.

Für die Zukunftsfähigkeit und Lebensqualität der Stadt sind Kürzungen bei Bus und Bahn deshalb nicht hinnehmbar - weder am Rand, noch in der Innenstadt - weder bei Tag, noch bei Nacht - weder bei Fähre und Bergbahn, noch bei Mobi!

Nicht umsonst steht die DVB immer wieder ganz oben in deutschlandweiten Vergleichen. Hier sitzen in der Verwaltung und bei den Verkehrsbetrieben nicht nur "ernannte", sondern echte Verkehrsexpertinnen und -experten, die neben ihrer hervorragenden Arbeit seit Wochen den Wissenstransfer zur Stadtpolitik und damit zu Ihnen betreiben. Die Diskreditierung der DVB-Fachleute durch Teile des Stadtrats ist befremdlich. 

Es wird immer deutlicher: Die bisher vorgebrachten Kürzungsvorschläge sind keine Lösungsvorschläge! Das Liniennetz in kürzester Zeit von Grund auf neu zu organisieren und dabei mit viel weniger Mitteleinsatz, jedoch ohne Qualitätseinbußen für alle Dresdnerinnen und Dresdner die Alltagsmobilität zu sichern, ist eine politische Illusion. Dresden hat sich in einem langen Prozess darauf verständigt, den Umweltverbund mit dem Fußverkehr, dem Radverkehr sowie dem ÖPNV inkl. der Mobi-Welt stärker zu fördern und dabei das Straßennetz nicht außer acht zu lassen. Dies ist im Verkehrsentwicklungsplan 2025plus verankert und wird genauso auch in dessen Nachfolge zum Dresdner Mobilitätsplan 2035+ diskutiert. Wir dürfen jetzt keinen nachhaltigen Schaden an der DVB verursachen, zumal die Finanzierungslücke ab 2027 deutlich kleiner wird. Das Wohl der Stadt muss zugunsten einer nachhaltigen und wirtschaftlichen Mobilität im Fokus stehen.

Mit unseren Vorschlägen legen hier eine echte Lösung für eine Angebotserhaltung im ÖPNV vor. Der VCD Dresden appelliert deshalb an den Oberbürgermeister, die Verwaltung und den Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden:

Diskutieren und prüfen Sie die Vorschläge ernsthaft und unvoreingenommen, um das gemeinsame Ziel der Erhaltung des ÖPNV-Angebots zu erreichen!

Langfassung – Alle Maßnahmen transparent erläutert

1. Einführen einer umlagefinanzierten Gästekarte ab 2026 – plus 1,2 Mio. € p.a.

  • Ausgangslage: Seit 2015 wird in Dresden eine Beherbergungssteuer erhoben. Diese liegt seit 2018 bei 6 % des Übernachtungspreises und gilt seit Juli 2023 auch für Geschäftsreisen (Quelle: LH Dresden: Beherbergungssteuer – Was gilt für Übernachtungen ab dem 1. September 2023?)
  • Unser Vorschlag: Die zeitnahe Ergänzung der Beherbergungssteuer durch eine "umlagefinanzierte Gästekarte" ermöglicht allen Übernachtungsgästen die unkomplizierte ÖPNV-Nutzung während des Aufenthalts in Dresden. Die Attraktivität Dresdens als Reiseziel sowie der wahrgenommene Nutzen der Beherbergungssteuer steigen. Durch den Finanzierungsmechanismus des Deutschlandtickets kommen Mehreinnahmen frühestens mit dessen Neuregelung im Jahr 2026 zum Tragen. Die Einführung der Gästekarte im Jahr 2026 sollte in 2025 vorbereitet werden.
  • Ergebnis für Dresden: Gemäß der Berechnungen ergeben sich auf Grundlage von 4,0 bis 4,5 Millionen Übernachtungen p.a. nach Einnahmeaufteilungsverfahren im VVO etwa 1,2 Millionen Euro. Die überschüssige Summe kommt dem Nahverkehr im Umland zu Gute.
  • Ergebnis für Gäste und Beherbergungswirtschaft: Der Umlagebetrag von 1,75 € pro Person und Übernachtung ist bei einem Bruttozimmerpreis von im Mittel 108 Euro (Quelle: ahgz/CoStar: Dresden holt auf, 16.10.2023) überschaubar und sorgt für einen großen Nutzen für die Gäste der Stadt. Ihnen Nahverkehr für alle Wege zu empfehlen, wird deutlich attraktiver. Der Preis für das Gästeticket wird von den Beherbergungsbetrieben einfach mit der Beherbergungssteuer über die Stadt an die DVB abgeführt. 

2. Koppeln des Kurzzeitparkens für Pkw an die Preise im ÖPNV – marktübliches Parkpreisniveau für Reisebusse – zusätzlich 3,15 Mio. € p.a.

  • Ausgangslage: Die derzeitige Vorlage der Verwaltung V0063/24 sieht eine Erhöhung der Parkgebühren um etwa 25 % vor (Zone 1: 3,00 €, Zone 2: 1,80 €, Zone: 3 1,50 €) und schätzt die resultierenden Einnahmen auf 15,5 Millionen Euro, d.h. 3,2 Millionen Euro mehr als 2024. Diese zusätzlichen Einnahmen sind bereits im Haushalt eingeplant.
  • Unser Vorschlag: Anpassung der Parkgebühren an die Kosten einer Einzelfahrt in Dresden (3,40 €), also eine durchschnittliche Erhöhung um 42 % (Zone 1: 3,40 €; Zone 2: 2,10 €; Zone 3: 1,70 €; Tagespreis in Zone 1: +15% von 12,00 Euro auf 13,80 Euro = wie Familientageskarte Dresden);  Kopplung an die VVO-Preisstufe Dresden; Reisebustarif Zone 1: 12,50 Euro/h (= 1 Euro pro Fahrgast pro 4h) Zone 2: 50 Euro/24 Stunden (= 1 Euro pro Fahrgast pro Tag)
  • Ergebnis für Dresden: Bei konservativer Schätzung, d.h. bei Berücksichtigung eines zu erwartenden Nachfragerückgangs durch die Gebührenerhöhung, ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von 3,15 Millionen Euro im Vergleich zur jetzigen Vorlage der Verwaltung. Durch die höheren Parkkosten ergeben sich auch gemäß Mobilitätsplan 2025+ gewünschte Verlagerungseffekte auf den ÖPNV, was in den Folgejahren zu zusätzlichen Einnahmen bei der DVB führt.
  • Ergebnis für Pkw-Nutzende sowie Handel und Gewerbe: Die Parkkosten steigen in der Parkzone 1 (Altstadt/Äußere Neustadt) um 1,00 €/h auf 3,40 € (VVO-Preisstand 1.4.2025). Dies sorgt für den Anreiz, den eigenen Pkw öfters stehen zu lassen und mit Bus & Bahn in die Stadt zu fahren. Der Parkdruck sinkt. Öffentliche Parkflächen werden für Pkw-Nutzende aus Dresden und dem Umland frei, die nicht gut mit Bus & Bahn angebunden sind. Parkhausbetreiber können ihre Stellflächen wirtschaftlicher betreiben. Die Parkgebühren für Reisebusse werden auf ein im Städtevergleich marktübliches Niveau angehoben.
  • Details zur Berechnung:
    • Berechnungsgrundlage
      • Zahlen aus Vorlage V0063/24: bisherige Einnahmen_PKW + Einnahmen_Busse = 11,8 Mio. Euro
      • Vorschlag Stadtverwaltung 1,25 * Einnahmen_PKW + 1,5 * Einnahmen_Busse = 15,5 Mio. Euro
      • somit bisherige Einnahmen_PKW = 8,8 Mio. Euro; bisherige Einnahmen_Busse = 3 Mio. Euro
    • Berechnung Zusatzeinnahmen Kurzzeitparken Pkw
      • PKW- Parkgebühren +42 %: 8,8 Mio. Euro * (1,42-1,25) = +1,5 Mio. Euro
      • konservative Abschätzung mit 50 % Wanderungsbewegung zu alternativen Verkehrsmitteln oder privatwirtschaftlich organisierten Parkflächen: +0,75 Mio. Euro.
    • Berechnung Zusatzeinnahmen Kurzzeitparken Reisebusse
      • Zone 1 neue Preise pro Stunde: Ansatz Aufenthalt 4 h, 1 € pro Fahrgast, bei 50 Fahrgästen entspricht dies neu 12,50 Euro/h -> somit Faktor 2,5 zum heutigen Tarif in Zone 1 (bisher 2,50 Euro/30 min)
      • Zone 2 neue Tagespreise: Tagespreis wird mit 50 Euro/24 Stunden (= 1 Euro pro Fahrgast) gesetzt und liegt damit auf dem Niveau vergleichbarer italienischer Städte (Parma, Padua, Verona etc.)
      • bisher 3 Mio. Euro * 2,5 = 7,5 Mio. Euro. Entspricht + 3,0 Mio. Euro
      • 20 % geringere Nachfrage durch Preiserhöhungen durch Ausweichreaktion: Parken außerhalb der Parkzonen oder auf Privatgeländen: somit +2,4 Mio. Euro

3. Anpassen der Preise von Bewohnerparkausweisen – zusätzlich 1,9 Mio. € p.a.

  • Ausgangslage: Laut Stadtratsvorlage V0088/24 werden in den 22 bisher ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten ca. 7.000 Parkausweise p.a. ausgegeben. Laut Satzung werden keine Parkausweise an Bewohner in Häusern ausgegeben, die nach 1990 gebaut wurden und damit entsprechende Stellplätze vorweisen müssen. Derzeit werden 0,28 Mio. Euro eingenommen, was im Mittel 40 Euro pro Parkausweis entspricht. Gemäß der Vorlage werden  Einnahmen von 1,1 Mio. Euro erwartet. Das entspricht durch die Staffelung der Gültigkeitsdauern im Mittel 160,80 € pro Ausweis p.a.. Diese Erhöhung ist im Haushalt eingeplant.
  • Unser Vorschlag: Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Raums als Parkplatz sollten 360 € angesetzt werden. Dies ist im Vergleich immer noch deutlich niedriger als die Sondernutzungsgebühren von Parkflächen für Außengastronomie. Der ADAC merkt zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an, das die Bewohnerparkgebührensatzung von Freiburg i. Br. gekippt hatte: "Keine Bedenken hatte das Gericht bei der grundsätzlichen Höhe der Gebühren, die im Schnitt 360 Euro pro Jahr betragen sollte. Sie stünde nicht in einem völligen Missverhältnis zu den Zwecken, die mit der Erhebung verfolgt würden. Andere Städte können sich nun an dem Urteil orientieren."
  • Ergebnis für Dresden: Dies würde Einnahmen in Höhe von 3,0 Millionen Euro generieren, also 1,9 Millionen Euro mehr als in der Verwaltungsvorlage. Dabei wird bereits von einem Nachfragerückgang um 20% ausgegangen.
  • Ergebnis für die Bewohner der Stadtquartiere: Die Parkgebühren für das Bewohnerparken im öffentlichen Straßenraum steigen von im Mittel 11 Cent auf 99 Cent/Tag. Um dies zu vermeiden, werden Pkw-Nutzende zum Teil auf verfügbare Stellpätzen auf Grundstücken ausweichen. Der Anreiz, auf den 1. oder 2. Pkw in dicht besiedelten und von der DVB gut erschlossenen Quartieren zu verzichten steigt. Der Parkdruck entspannt sich für alle anderen und damit auch die tägliche Parkplatzsuche.
  • Details zur Berechnung:
    • Berechnungsgrundlage:
      • Mittlere geplante Einnahmen pro Ausweis p.a.: 160,80 €, gewichtetes Mittel entsprechend der Staffelung der Gültigkeitsdauern
      • geplante Gebühr für 2 Jahre: 2 Jahre * 120 Euro p.a. * 90 % = 216 Euro
      • vom VCD vorgeschlagene Gebühr für 2 Jahre: wie Jahresgebühr ohne Rabatt; 2 * 360 Euro p.a. = 720 Euro
    • Berechnung der Mehreinnahmen des VCD-Vorschlags
      • Mittlere geplante Einnahmen pro Ausweis / aktuelle Gebühr für 2 Jahre * vom VCD vorgeschlagene Gebühr für 2 Jahre * Anzahl Anträge abzgl. Wanderungsbewegung = (160,8/216)*(2*360)*(7000 * 0,8) = 3,0 Mio. Euro
      • Einnahmen gem. VCD-Vorschlag abzgl. Mehreinnahmen gem. Stadtratsvorlage = 3,0 Mio. Euro - 1,1 Mio. Euro = 1,9 Mio. Euro

4. Ausweiten der Parkraumbewirtschaftung – zusätzlich 2,7 Mio. € p.a.

  • Ausgangslage: Im gesamtdeutschen Vergleich ist die Gesamtzahl ausgegebener Bewohnerparkausweise gering. Daher soll die Parkraumbewirtschaftung ausgeweitet werden. Nach der Ausweitung gemäß Stadtratsvorlage V0088/24 wird mit 10.000 zusätzlichen Ausweisen durch neue Parkgebiete gerechnet. Entsprechend der in der Vorlage angegeben Gebühren ergeben sich zusätzliche Einnahmen in Höhe von 1,6 Millionen Euro.
  • Unser Vorschlag: Auch in den neu auszuweisenden Bewohnerparkgebieten sollen die Gebühren 360 Euro p.a. betragen. Da zunehmend auf vorhandene Stellflächen auf den Grunsdstücken ausgewichen wird, wird von 20 % weniger ausgegebenen Parkausweisen ausgegangen.
  • Ergebnis für Dresden: Die zusätzlichen 8.000 Bewohnerparkausweise ergeben zusätzliche Einnahmen in Höhe von 4,3 Millionen Euro, d.h. 2,7 Millionen Euro mehr als in der Verwaltungsvorlage.
  • Ergebnis für die Bewohner der Stadtquartiere: Das Abstellen des eigenen Pkw im öffentlichen Raum kostet pro Tag 99 Cent, wenn Stellflächen auf Privatgrundstücken entweder nicht vorhanden sind, teurer zu mieten sind oder frei bleiben sollen. Durch die Wanderungsbewegung auf die privaten Grundstücke sinkt der Parkdruck und die Flüssigkeit des Verkehrs steigt.

5. Anpassen des Grundsteuerhebesatzes B – zusätzlich 2,1 Mio. € p.a.

  • Ausgangslage: In der beschlossenen Stadtratsvorlage V2983/24 wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B im Jahr 2025 auf 400% festgesetzt. Es wird ein Steueraufkommen in Höhe von 84 Millionen Euro für 2025 prognostiziert (Quelle: Entwurf der Haushaltssatzung 2025/2026).
  • Unser Vorschlag: Wir schlagen eine moderate Erhöhung des Hebesatzes um 10 Prozentpunkte auf 410 % vor.
  • Ergebnis für Dresden: Die Erhöhung würde 2,1 Millionen Euro pro Jahr an zusätzlichen Einnahmen generieren. Der Hebesatz wäre dann mit 410% immer noch deutlich geringer als in den anderen sächsischen Großstädten (Leipzig: 450%, Chemnitz: 493%).
  • Ergebnis für Dresdner Immobilienbesitzerinnen und -besitzer: Die effektive Grundsteuererhöhung beträgt 2,5%. Dies schlägt für ein Grundstück mit Einfamilienhaus in mittlerer Wohnlage am Stadtrand mit ca. 10 bis 15 Euro zu Buche. Im Gegenzug wird das gesamte Nahverkehrsnetz mit dem hochwertigen Grundtakt (alle 5, 10 oder 20 Minuten ein Bus oder eine Bahn) erhalten. Alle profitieren von der guten Erreichbarkeit.

6. Anpassen des Gewerbesteuerhebesatzes – zusätzlich 2,0 Mio. € p.a.

  • Ausgangslage: Der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 450%. Für 2025 werden unter dieser Annahme Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 443,4 Millionen Euro erwartet (Quelle: Entwurf der Haushaltssatzung 2025/2026).
  • Unser Vorschlag: Wir schlagen eine moderate Erhöhung des Hebesatzes um 2 Prozentpunkte auf 452 % vor.
  • Ergebnis für Dresden: Die Erhöhung würde Mehreinnahmen in Höhe von 2 Millionen Euro ergeben. Der Hebesatz in Höhe von 452% wäre damit immer noch im Rahmen der anderen sächsischen Großstädte (Leipzig: 460%, Chemnitz: 450%).
  • Ergebnis für Gewerbebetriebe: Die effektive Gewerbesteuererhöhung für die steuerpflichtigen Betriebe beträgt 0,44 % und ist damit äußerst moderat. An der guten bis sehr guten Erreichbarkeit der Betriebe wird nicht gerüttelt. Die Beschäftigten können weiterhin mit Bus & Bahn zur Arbeit kommen und haben damit nachweislich weniger Wegeunfälle und Ausfallzeiten.

Was die VCD Ortsgruppe Dresden so macht?

Einen Vorgeschmack findet ihr in diesen beiden Videos:

https://www.youtube.com/watch?v=Qsyk7aKT7ww

https://youtu.be/fGJFPKp9SXU

 

Termine

Wir treffen uns in der Regel am

zweiten Mittwoch im Monat
18:00 Uhr

Umweltzentrum Dresden
Schützengasse 18
01067 Dresden

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