Elbe-Saale

Sachsen
Ortsgruppe Dresden

Einwendung zur Planfeststellung "Stadtbahn 2020: TA 1.2 Nürnberger Str./Nossener Brücke"

Bei der Landesdirektion Sachsen liegt seit dem 19. April die Genehmigungsplanung für den Teilabschnitt 1.2 des Programms "Stadtbahn 2020" im Bereich Nürnberger Straße / Nossener Brücke aus. Wir haben uns die Planunterlagen intensiv angeschaut und eine umfangreiche Einwendung und Stellungnahme zur Planung abgegeben.

Die Offenlage zum Verkehrsbauvorhaben Stadtbahn 2020 Teilabschnitt 1.2 Nossener Brücke/Nürnberger Straße behandelt einen im Stadtgebiet zentral gelegenen Verkehrsabschnitt auf einer Länge von etwa 1,8 km. Primäre Anliegen der Planung sind der Neubau der Straßenbahnstrecke mit den Anschlüssen an den Bestand, deren Haltestellen und Zugängen sowie den Ersatzneubau der Nossener Brücke. Der Straßenraum wird für die Einordnung der Straßenbahntrasse im Querschnitt angepasst, die Verkehrsanlage umgebaut und alle Knoten entsprechend grundsätzlich neu dimensioniert. Ziel der Maßnahme ist eine Angebotsausweitung und Kapazitätserweiterung des ÖPNV und daraus folgend erklärtermaßen eine Verlagerung von MIV-Wegen zum ÖPNV zur Verbesserung Umweltauswirkungen des Verkehrs und die Steigerung der Lebensqualität.

Grundsätzliche Einordnung der Planung

Die vorliegende Planung zur Nürnberger Str. und zur Nossener Brücke ist nicht vereinbar mit den Zielen einer Verkehrswende im Sinne einer Verkehrsvermeidung und Verkehrsverlagerung auf den Umweltverbund. Klimaziele und städtebauliche Belange stehen im Entwurf eindeutig hinten an. Im Sinne einer konsequenten Push- und Pull-Strategie mit einer wirksamen Verkehrsverlagerung hätte dem Kraftverkehr weniger und dem Rad- und Fußverkehr mehr Platz im Querschnitt zugesprochen werden müssen. Die Planung ist für das 21. Jahrhundert, in denen Städte wie Berlin, Paris und Barcelona den motorisierten Individualverkehr im öffentlichen Raum rationalisieren, nicht mehr zeitgemäß.

Dem VCD ist bewusst, dass derartige Großvorhaben lange Planungsphasen und Umsetzungszeiträume nach sich ziehen. Das Programm „Stadtbahn 2020“ sollte ursprünglich im Jahr 2020 umgesetzt sein. Mit einer Inbetriebnahme der Straßenbahnlinie zwischen Südvorstadt und Löbtau ist selbst bei Umsetzung der jetzigen Planung nicht vor 2030 zu rechnen. Ein weiterer Verzug bei der Umsetzung der neuen Straßenbahntrasse ist ebenfalls kein Beitrag zur Verkehrswende.

Zudem ist die Planung politisch legitimiert. Mit der Vorlage V2836/14 wurde eine vom Stadtrat beschlossene Vorzugsvariante einer Vorplanung aus dem Jahr 2014 umgesetzt. Die darin enthaltenen Grundsatzquerschnitten aus zwei aufgespreizten zweistreifigen Richtungsfahrbahnen mit innenliegendem separiertem Bahnkörper stellen wir deshalb im Rahmen der unten aufgeführten Einwendungen im Planfeststellungsverfahren nicht grundsätzlich infrage. Dennoch hätte sich der VCD hier eine von Grund auf andere Planung im Sinne einer Verkehrsverlagerung vom MIV auf die Verkehrsarten des Umweltverbunds gewünscht.

Aus diesem Zielkonflikt ergeben sich unsere Prüfanmerkungen als Aufforderung zur Überprüfung und Behebung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Ziel des VCD ist die Überarbeitung und Anpassung der Planung an dezidierten Punkten, ohne das die Planung komplett neu aufgerollt wird und die Ausführungszeiten sich wesentlich weiter in die Zukunft verschieben.

Wir freuen uns auf Anregungen und stehen für Rückfragen gern zur Verfügung.

Eure VCD Ortsgruppe Dresden

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