Am 9. September 2024 stürzte die Carolabrücke in der Dresdner Altstadt ein. Seitdem war nur eins klar: Sie solle wieder aufgebaut werden. Aber wie kommen wir zu einer neuen Brücke?
Das wollen wir auf dieser Seite für alle nachvollziehbar verbildlichen. Daher folgt jetzt:
Auf dieser Seite verbildlichen wir den Prozess zum Neubau einer Carolabrücke. Dabei zeigen wir die Abfolge der Verfahrensschritte auf und benennen kritische Punkte, an denen das Verfahren scheitern oder sich auf bedeutsame Weise verändern könnte.
Am Anfang steht der Einsturz der Carolabrücke. Im Affekt des Verlustes wurde ein Wiedeaufbau nicht hinterfragt. Während das alte Bauwerk abgetragen wurde, setzte sich die Stadtverwaltung mit der Frage auseinander, wie ein Neubau ohne langwieriges Planfeststellungsverfahren zu bekommen wäre. In einem Rechtsgutachten wurde festgestellt, dass bestimmte Änderungen am Bauwerk auch im Rahmen eines genehmigungsfreien Ersatzbauwerks möglich wären. Damit sollen Defizite der alten Brücken behoben werden können. Die Grenze zwischen Ersatz und Neubau ist allerdings nicht vorhersehbar und läuft gerade durch Veränderungen auf eine Einzelfallentscheidung hinaus.
In der Vorlage zum Verfahren des Wiederaufbaus entschied sich der Stadtrat in der Hoffnung eines kürzeren Verfahrens einerseits für eine Planung als Ersatzneubau andererseits mit einen Reihe von Änderungen am Bauwerk. Nicht nur von uns wurde darin die starre und nicht durch anerkannte verkehrstechnische Methoden gedeckte Festlegung auf eine große Anzahl von Fahrstreifen für den Kraftverkehr kritisiert, durch welche die Dimensionierung des neuen Bauwerks Gefahr läuft, eben nicht mehr als genehmigungsfreien Ersatz qualifiziert zu werden.
Im nachfolgenden Vergabeverfahren für die Planungsleistungen wurden vier Planungskonsortien ausgewählt, die jeweils eine Variante entwickeln sollen. Mit der Vorstellung dieser Entwürfe kommt nun endlich Licht ins Dunkel, was die Themen Raumnahme, Kosten, Einbindung in das städtebauliche Umfeld, Verbesserung für Rad- und Fußverkehr sowie Leistungsfähigkeit betrifft.
Nun sind alle gespannt, wie die neue Carolabrücke aussehen kann. Die Entwürfe sollen Ende Mai der Öffentlichkeit präsentiert werden. Eine Fachjury wird die Varianten abwägen und der Öffentlichkeit sowie dem Begleitgremium einen Vorschlag erteilen. Das Begleitgremium empfiehlt dann im August eine Vorzugsvariante, die in die Stadratsvorlage aufgenommen wird. Im einfachsten Fall wird sich durch die vorgestellten Entwürfe keine weitere Debatte entwickeln und auch der Stadtrat wird - ohne weitere Extrarunden zu riskieren - einer konsenfähigen Variante den Vorzug geben. Dann kann es im Herbst in die Ausplanung der Siegesvariante gehen.
Garantiert ist das Abnicken durch Stadtgesellschaft und Stadtrat allerdings nicht. Denn die Bedenken gegen eine überbreite Autoschneise bestehen dennoch fort.
Mit einer Vorzugsvariante wird dann die ausführliche Entwurfsplanung angestoßen. Hier werden alle Elemente ausgeplant und ein schlüssiges Planwerk erstellt. Das dauert eine Weile, aber am Ende sind alle Dimensionen, Maßnahmen und Bauteile bekannt, die das neue Bauwerk ausmachen. Je nach Aussehen und befürchteten Auswirkungen der Vorzugsvariante kann sich weiter eine öffentliche Unzufriedenheit artikulieren, die den Fortgang beeinflusst.
Auch wenn es sich um einen Ersatzneubau handeln soll, sind genehmigungsrechtliche Fragestellungen auch in dieser Planung abzuarbeiten. Wir erwarten deshalb die zum Beispiel die Durchführung einer UVP-Vorprüfung. Schlussendlich wird auch diese Planung der Landesdirektion als Genehmigungsbeörde vorgelegt werden. Diese wird einen Verfahrensverzicht formalisieren, wenn sie die Gesamtzahl aller baulichen Veränderungen am Ersatzbauwerk als nicht erheblich einschätzt.
Hier wird es Ansatzpunkte für planungsverzögernde Rechtsstreitigkeiten geben. Diese werden entweder abgewiesen, dann kann die Brücke gebaut werden. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass die Stadtverwaltung Umplanungen einzelner Aspekte beauftragt, um den beabsichtigten Verzicht auf Planfeststellung zu erlangen. Im schlimmsten Fall kann es darauf hinauslaufen, ein formelles Planfeststellungsverfahren durchführen zu müssen. An dieser Stelle würden sich alle fragen müssen, ob es ein solches für ein als bloßen Ersatz gedachtes Bauwerk mit wenigen Verbesserungen zur alten Carolabrücke durchgeführt werden soll. Oder ob man sich nicht mit einer ausführlichen Debatte in der Stadtgesellschaft auf einen erheblich anders gestaltetes Bauwerk einigt. Immerhin gab es im Rahmen eines studentischen Wettbewerbs im Jahr 2025 vielbeachtete Entwürfe für eine ganz neue Carolabrücke. Und auch die bestehenden Fragestellungen nach der Finanzierung sowie der Klimaananpassung machen vor einem formalen Planrechtsverzicht nicht Halt.

Karsten Imbrock
Sprecher der Ortgruppe Dresden
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