Sachsen
Ortsgruppe Dresden

Einwendung gegen den Bebauungsplan Nr. 3017 - Dresden Hellerau

Die Einwendung richtet sich insbesondere gegen die mit dem Bebauungsplan verbundene mögliche dauerhafte Inanspruchnahme bzw. bauliche Verfestigung von Flächen, die für eine künftige Verlängerung der Eisenbahnstrecke über den Flughafen Dresden hinaus benötigt werden könnten.

Dresden-Hellerau Nr. 13

Standort: Gewerbegebiet Flughafen, 01109 Dresden

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erheben der VCD Landesverband Elbe-Saale e.V. und die VCD-Ortsgruppe Dresden Einwendungen gegen den Bebauungsplan Nr. 3017 (Dresden-Hellerau Nr. 13) der Landeshauptstadt Dresden am Standort Gewerbegebiet am Flughafen, 01109 Dresden.

 

Gegenstand der Einwendung

Die Einwendung richtet sich insbesondere gegen die mit dem Bebauungsplan verbundene mögliche dauerhafte Inanspruchnahme bzw. bauliche Verfestigung von Flächen, die für eine künftige Verlängerung der Eisenbahnstrecke über den Flughafen Dresden hinaus benötigt werden könnten.

Dabei geht es insbesondere um eine mögliche Verlängerung der S-Bahn-Linie S 2 von Pirna über Dresden Hbf, Dresden Mitte, Dresden-Neustadt und Dresden-Klotzsche über den Flughafen Dresden hinaus in den Airportpark und perspektivisch weiter in Richtung Wilschdorf, Moritzburg und Radeberg. 

Trassenvarianten berücksichtigen die wesentlichen planerischen Rahmenbedingungen, insbesondere Topografie, verkehrstechnische Anforderungen sowie umwelt- und naturschutzrechtliche Restriktionen, beispielsweise bestehende Biotope und andere schutzwürdige Bereiche.

Auf dieser Grundlage können mögliche Trassenkorridore identifiziert werden, die aus fachlicher Sicht grundsätzlich für eine spätere Realisierung einer Eisenbahnverbindung geeignet erscheinen.

 

Konkrete Befürchtung einer Beeinträchtigung

Diese Befürchtung einer Beeinträchtigung ist nicht lediglich abstrakter Natur. Der VCD Elbe-Saale hat gemeinsam mit dem VCD Dresden mehrere Trassierungsvarianten für eine Verlängerung der bestehenden Eisenbahnstrecke untersucht. Eine dieser fachlich entwickelten Varianten führt durch den Bereich des derzeit in Offenlage befindlichen Bebauungsplans und berührt dabei die südwestliche Ecke des vorgesehenen Gewerbegebiets. Die entsprechende Überlagerung ist in Anlage 1 dargestellt.

Damit besteht ein konkreter räumlicher Konflikt zwischen einer heute geplanten dauerhaften baulichen Nutzung und einer möglichen zukünftigen Eisenbahninfrastruktur.

Wir befürchten insbesondere, dass durch den Bebauungsplan in dieser Vorlage vollendete Tatsachen geschaffen werden, die eine spätere Verlängerung der Eisenbahn über den Flughafen Dresden hinaus erheblich erschweren oder unmöglich machen. Dies betrifft nicht nur die eigentliche Trasse, sondern besonders auch die zur Strecke gehörenden Ausprägungen des Gleiskörpers wie Böschungen, zugehörige Ingenieurbauwerke und Instandhaltungs- bzw. Rettungswege, die Masten und Betriebsgebäude der Streckenausrüstung sowie ggf. notwendige Lärmschutzeinrichtungen.

Aus unserer Sicht ist daher im Aufstellen des Bebauungsplans konkret zu prüfen, ob und in welchem Umfang dieser mit der möglichen langfristigen Entwicklung einer Eisenbahn-verbindung kollidiert. Dabei sollte nicht nur die derzeitige Situation betrachtet werden, sondern auch die langfristige Entwicklung des Dresdner Nordens und des Airportparks.

Wir bitten insbesondere darum, die dargestellte Trassenvariante den geplanten Anlagen, Nebenanlagen und sonstigen dauerhaften baulichen Einrichtungen des Gewerbegebiets gegenüberzustellen und nachvollziehbar darzulegen, ob eine spätere Realisierung der Eisenbahnverbindung durch den Bebauungsplan ausgeschlossen oder wesentlich erschwert würde.

 

Aktuelle politische und verkehrliche Relevanz

Die Verlängerung der Eisenbahnstrecke über den Flughafen Dresden hinaus ist derzeit Gegenstand der öffentlichen und politischen Diskussion. Auch der Sächsische Landtag befasst sich aktuell mit dieser Perspektive.

Damit handelt es sich nicht lediglich um eine abstrakte oder langfristig völlig unrealistische Überlegung. Vielmehr besteht ein konkreter verkehrspolitischer Diskussions- und Prüfungsbedarf hinsichtlich einer Weiterentwicklung der Schieneninfrastruktur im Dresdner Norden.

Die heutige Entscheidung über die Nutzung und bauliche Entwicklung entsprechender Flächen kann deshalb Auswirkungen auf die Möglichkeit haben, eine solche Infrastrukturverbindung zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich zu realisieren.

 

Erfordernis einer langfristigen Trassensicherung

Uns ist bewusst, dass eine Verlängerung der Eisenbahn über den Flughafen Dresden hinaus derzeit von verschiedenen Beteiligten kurz- und mittelfristig nicht als ohne Weiteres realisierbar eingeschätzt wird.

Dies kann jedoch kein ausreichender Grund sein, einen möglichen Trassenkorridor bereits heute einer Nutzung zuzuführen, die eine spätere Realisierung erheblich erschwert oder unmöglich macht.

Gerade bei Eisenbahninfrastruktur sind lange Planungs-, Genehmigungs- und Realisierungszeiträume zu berücksichtigen. Infrastrukturentscheidungen, die heute getroffen werden, können daher die Entwicklungsmöglichkeiten des Verkehrsraums über Jahrzehnte bestimmen.

Aus unserer Sicht ist deshalb zu prüfen, ob der Bebauungsplan die spätere Realisierung einer Eisenbahnverbindung über den Flughafen Dresden hinaus beeinträchtigen kann und ob die betroffenen Flächen für einen entsprechenden Trassenkorridor freigehalten werden können.

Dabei geht es ausdrücklich nicht um die vorweggenommene Festlegung auf eine bestimmte Trassenführung. Vielmehr soll verhindert werden, dass durch eine heutige Einzelentscheidung eine künftig möglicherweise erforderliche und politisch diskutierte Infrastruktur von vornherein ausgeschlossen wird.

 

Abwägungsrelevanter Belang der Verkehrsinfrastruktur

Wir bitten insbesondere darum, die mögliche spätere Eisenbahnerschließung als öffentlichen Belang bei der Entscheidung über die Aufstellung des Bebauungsplans angemessen zu berücksichtigen.

Die Einrichtung des Gewerbegebiets ist ein grundlegender Eingriff in den Raum. Entsprechend ist aus unserer Sicht zu untersuchen, ob die bauliche Nutzung mit einer langfristigen Sicherung des erforderlichen Korridors für eine Eisenbahntrasse vereinbar ist.

Sollte die Aufstellung des Bebauungsplans dazu führen, dass eine künftig mögliche Eisenbahntrasse dauerhaft ausgeschlossen oder nur noch mit unverhältnismäßig hohem Aufwand realisierbar wäre, wäre dies aus unserer Sicht ein wesentlicher Gesichtspunkt, der in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen ist.

Wir regen daher an, die mögliche Trassenführung fachgutachterlich mit den konkreten Festsetzungen und der geplanten baulichen Ausgestaltung des Gewerbegebiets zu überlagern und die Auswirkungen auf eine spätere Eisenbahnverbindung nachvollziehbar zu dokumentieren.

 

Bedeutung des Airportparks und des Dresdner Nordens

Der Airportpark und die angrenzenden Gewerbe- und Entwicklungsbereiche besitzen bereits heute eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Mit der dort ansässigen Chipindustrie sowie weiteren technologie- und wissensintensiven Unternehmen entwickelt sich hier ein Wirtschaftsstandort von überregionaler und europäischer Bedeutung.

Mit der weiteren Entwicklung des Standortes ist zugleich von einem steigenden Verkehrsaufkommen und einem wachsenden Bedarf an leistungsfähigen, klimaverträglichen und kapazitätsstarken Verkehrsanbindungen auszugehen.

Eine leistungsfähige Eisenbahnanbindung kann hierbei langfristig eine wesentliche Rolle spielen. Sie würde nicht nur den Airportpark selbst, sondern auch die weiteren Siedlungs- und Wirtschaftsbereiche im Dresdner Norden und im angrenzenden Umland besser an das regionale und überregionale Schienennetz anbinden.

Es wäre deshalb aus unserer Sicht verkehrs- und strukturpolitisch nicht verantwortbar, heute Flächen dauerhaft zu überbauen oder in ihrer Nutzbarkeit einzuschränken, die für eine solche Entwicklungsperspektive benötigt werden könnten, ohne diese Auswirkungen zuvor angemessen geprüft zu haben.

 

Antrag auf Berücksichtigung im weiteren Verfahren

Wir bitten daher darum,

  1. die dargestellte mögliche Verlängerung der Eisenbahnstrecke über den Flughafen Dresden hinaus als relevanten Belang in der weitere Aufstellung des Bebauungsplans zu berücksichtigen,

  2. zu prüfen, ob und in welchem Umfang das geplante Gebiet, einschließlich seiner Erschließungsflächen und sonstigen baulichen Einrichtungen einen möglichen künftigen Eisenbahntrassenkorridor berührt,

  3. die Auswirkungen des Bebauungsplans auf die langfristige Möglichkeit einer Eisenbahnerschließung des Airportparks und des Dresdner Nordens nachvollziehbar zu untersuchen und zu dokumentieren,

  4. zu prüfen, ob die betreffende Fläche bzw. der betreffende Trassenkorridor von einer dauerhaften Bebauung freigehalten oder der Bebauungsplan entsprechend angepasst werden kann, und

  5. sicherzustellen, dass durch die Aufstellung des Bebauungsplans keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, die eine spätere Realisierung einer Eisenbahnverbindung über den Flughafen Dresden hinaus ausschließen oder wesentlich erschweren.

 

Die Einwendung erfolgt ausdrücklich mit dem Ziel, eine langfristige verkehrliche Entwicklungsoption für Dresden und den Dresdner Norden offenzuhalten. Es geht dabei nicht um eine Vorwegnahme eines späteren Planfeststellungs- oder Genehmigungsverfahrens für eine Eisenbahnstrecke, sondern um die Vermeidung einer heute möglicherweise entstehenden baulichen Situation, die eine solche Entwicklung von vornherein unmöglich machen könnte.

 

Wir bitten dringend darum, diese Belange bei der weiteren Aufstellung des Bebauungsplans des geplanten Gewerbegebiets 3017 zu berücksichtigen und die mögliche Sicherung des dargestellten Eisenbahntrassenkorridors bei Entscheidungen angemessen einzubeziehen. 

 

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