Sachsen
Ortsgruppe Dresden
Diese Brücke geht an den Verkehrsbedürfnissen vorbei!
Die aktuellen Entwicklungen zum Entwurf der neuen Carolabrücke sind ernüchternd: Stromabwärts ein schmaler Gehweg, daneben ein Zick-Zack-Radweg, der im Sommer und bei Veranstaltungen kaum benutzbar sein wird – aber eine unnütze, breite Rennpiste für den Kraftverkehr. Die Stadtverwaltung bestätigte nun, dass diese Anordnung aus „vergaberechtlichen Gründen“ so weiterverfolgt werden muss, der Radweg nicht vom Gehweg weg zur Fahrbahn verlegt werden darf. An der Oberfläche der Brücke erwarten wir nun also eine bergige Kopie des eingestürzten Vorgängerbaus. Damit bliebe der Dresdner Bevölkerung die wichtigste Verbesserung eines Brückenneubaus versagt.
Karsten Imbrock, Sprecher der Dresdner Ortsgruppe
Bemerkenswert ist dabei, dass dieses Resultat nicht aus technischen Einschränkungen rührt, sondern sich lediglich als ein weiteres Risiko des vom Stadtrat bevorzugten Entwurfs entpuppt. Neben der größeren Angriffsfläche im Planrecht durch nicht barrierearme Steigungen und zusätzliche Pfeiler resultiert allein aus dem Wettbewerbsverfahren nun ein zusätzlicher Nachteil für umweltfreundliche Verkehrsarten.
„Ob Schifffahrtsprofile, Barrierefreiheit, Pfeilerzahl, Querschnittsanforderungen der Straßenbahn oder die Lage des Radwegs – die Stadtverwaltung scheint die Anforderungen der Planungsaufgabe an die planenden Teams nicht gleichmäßig und konsequent kommuniziert zu haben“, führt VCD-Mitglied Tobias Piotrowski vor Augen. „Eine Stadtratsmehrheit mit eingeschränktem Windschutzscheibenblick auf schöne Renderings führt dann zum vollendeten Desaster“, pflichtet Karsten Imbrock bei. Auch der Oberbürgermeister hat die Aufgabe, so einen Schaden von der Stadt abzuwenden.
Es kann nur im Sinne aller in Dresden sein, die Problematiken des beschlossenen Entwurfs unverzüglich zu heilen. Aus Sicht der Dresdner VCD-Ortsgruppe bedeutet das in Bezug auf den Straßenverkehr eine den Regeln der Technik für die Barrierefreiheit entsprechende Längsneigung und einen Radweg ohne zusätzliches Gleisqueren. Stehen hier keine technischen Gründe, sondern nur vergaberechtliche Gründe entgegen, kann dieser Entwurf zum Wohle der Stadt Dresden nicht weiter verfolgt werden. Dann muss in der Konsequenz die Vergabe rückgängig gemacht werden.