Update: Nachgerechnet für 2028

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Entscheidungstragenden der Parteien,

Wir wenden uns erneut mit dem Anliegen von über 32.000 Mitzeichnenden der ePetition und 40.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren an Sie:

Erklären Sie mit Ihrer Stimme das Bürgerbegehren für zulässig und setzen Sie sich für den vollen Erhalt des bekannten ÖPNV-Angebots in Dresden ein!

Bereits während der Haushaltsverhandlungen im Winter 2024/2025 erläuterten wir Vorteile des ÖPNV für Dresden schlugen mit dem damaligen Kenntnisstand eine Reihe von Maßnahmen vor, die einen vollständigen Erhalt des gesamten Verkehrsangebots ermöglicht hätten. Im Affekt des manifestierten Kürzungswillens einer Stadtratsmehrheit und der Verwaltungsspitze wurde im Frühling ein Bürgerbegehren initiiert, dass etwa 40.000 Unterschriften von Unterstützer*innen sammeln konnte. Mit gehöriger Bearbeitungszeit erschien Anfang November 2025 die zugehörige Vorlage V0615/25 mit der Empfehlung seitens der Stadtspitze, das Begehren für unzulässig zu erklären.

Begründet wird dies vorwiegend mit dem im Begehren vermittelten als unzureichend eingeordneten Kostendeckungsvorschlag. Die nun von der Stadt veröffentlichen Zahlen geben einen Anlass, unsere Vorschläge entsprechend zu kalibrieren.

Zwischenzeitlich wird nun mit Verweis auf den Kostendeckungsvorschlag aus dem Bürgerbegehren eine entsprechende Vorlage durch den Oberbürgermeister vorbereitet.

Einnahmen sind nicht alles

Bereits seit vielen Jahren macht sich der VCD dafür stark, eine dritte Finanzierungssäule für den Nahverkehr zu etablieren, die den Gemeinnutz des ÖPNVs in den Fokus nimmt und dabei auch verkehrswirksame Lenkungsmaßnahmen vorsieht. Die Gründe haben wir in früheren Schreiben geliefert und sind auf den Seiten der Ortsgruppe nachzulesen.

Das sind jedoch nicht die einzigen Stellschrauben, die über Kosten und Erlöse entscheiden. Folgende Aspekte kommen in dieser Debatte zu kurz:

  • Auf der Ausgabenseite der Stadt erscheinen wenig nachhaltige Einzelprojekte wie die Wiedereröffnung des Fernsehturms samt umfangreichen Anpassungen in einem sonst eher dörflich geprägtem Verkehrsnetz derzeit entbehrlich. Auch die BUGA steht in Hinblick auf Investitionsrisiko und unklaren Förderzusagen in einem Missverhältnis, weswegen der investive Umfang nun kurzerhands halbiert wurde.
  • Die Kosten im Betrieb ließen sich durch konsequente Beschleunigungsmaßnahmen verbessern. Leider wird das auch durch den Oberbürgermeister verhindert, wie bei der Marienbrücke zu beobachten war.
  • Weitere Potenziale bestehen latent durch die Förderlandschaft von Land und Bund - sowohl bei Betrieb wie auch Investition - sowie ein angepasster Verlustausgleich innerhalb der TWD. Es ist richtig, dass hier zunächst wenig Lenkungswirkung durch die Stadt selbst vorhanden ist. Hier Gestaltungswille der Politik allen Ebenen gefragt.
  • Die Investitionen ins Gleis- und Straßennetz kommen vor Ort letztlich allen zugute und sind kein Selbstzweck der DVB AG. Daher liegt es auch im Interesse der Stadt, diese Investitionen zu stützen.

Bei den Teilen, die relativ einfach und kurzfristig politisch gestaltbar sind, erleben wir - insbesondere seit den Diskussionen im vergangen Winter - kaum Engagement durch die Politik und die Stadtspitze. Gerade die Beschleunigung des ÖPNVs wird auf Grundlage unsachlicher Behauptungen der konservativen bis rechten Stadtratsfraktionen mithilfe des Oberbürgermeisters behindert. Hier ist ein deutlicher Widerspruch in Sagen und Handeln vorhanden. 

Nachgerechnet

Bleiben wir bei dem Aspekt der Einnahmen, auf die sich sowohl die Einschätzung der Stadtspitze zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wie auch die politische Diskussion fokussieren.

Durch die Stadt wurde nunmehr ein ungedeckter Zahlungsmittelbedarf von 64,4 Mio € für das Jahr 2028 kundgetan. Wir wollen hier einen Kostendeckungsvorschlag unterbreiten, der diesen Bedarf überschreitet, um in der politischen Diskussion eine Kalibrierung und Abwägung der Maßnahmen durch die Mandatsträgerschaft zuzulassen.

Mit unseren Vorschlägen stehen Mehreinnahmen im Umfang bis zu 73,15 Mio. Euro p.a. im Raum. 

Übersicht für das Jahr 2028

1

Einführen einer umlagefinanzierten Gästekarte

Neu: mit Koppelung an Einzelfahrschein.

plus 2,75 Mio. € p.a.

2

Koppeln des Kurzzeitparkens für Pkw an die Preise des Nahverkehrs

Neu: mit Koppelung an Einzelfahrschein.

zusätzlich 1,85 Mio. € p.a.

Weiteres Potenzial durch Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung möglich.

3

marktübliches Parkpreisniveau für Reisebusse

Fortschreibung mit 3% jährliche Anhebung

zusätzlich 3,0 Mio. € p.a.

4

Anpassen der Preise von Bewohnerparkausweisen in Bestandsgebieten 2024.

Fortschreibung auf 395€/a

zusätzlich 2,2 Mio. € p.a.

5

Ausweiten des Bewohnerparkens

zusätzlich ca. 0,57 Mio € je 1000 Parkausweise

bei einem Potenzial von min. 15 000 neuen Ausweisen bedeutet das

zusätzlich 8,6 Mio. € p.a.

6

Anpassen des Grundsteuerhebesatzes B 

Neu: + 40 Prozentpunkte auf 440 %, entspricht einer Steigerung von 10%

zusätzlich 8,4 Mio. € p.a.

 

7

Anpassen des Gewerbesteuerhebesatzes

Neu: + 45 Prozentpunkte auf 495 %, entspricht einer Steigerung von 10 %

zusätzlich 46,35 Mio. € p.a.

Im Vergleich zu den früheren Annahmen wird man bei der bloßen Betrachtung der Einnahmen nicht umhinkommen, neben der Erhöhung verkehrswirksamer, kommunaler Abgaben auch Steueranpassungen vorzunehmen. Die Erhöhung um 10 % ist dabei nur beispielhaft zu sehen. Übrigens: Im vergangenen Haushaltsentwurf (Anlage 1 zur Vorlage V0068/24) ist die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes auf 520 % ab dem Jahr 2027 impliziert.

Erinnert sei auch daran, dass die Landes- und Bundesgesetzgebung einer zielgerichteten Gestaltung der kommunalen Abgagen im Wege steht.

Die wesentliche Aussage ist:

Die Kostendeckung ist erreichbar, wenn sie politisch gewollt wird.

Dafür braucht es nicht nur Vorschläge aus der Bürgerschaft, sondern Gestaltungswille der Verwaltung und Entscheidungswille der Kommunalpolitik. Die Beschlusslage zur Stärkung der DVB auf Grundlage der Nachhaltigkeit und Zukunftserhaltung ist vorhanden.

Neues Liniennetz ist nur ein Ablenkungmanöver

Durch den Haushaltsbeschluss wurde eine Neukonzeption des DVB-Liniennetzes gefordert, die die Betriebskosten maßgeblich senken soll. Das Thema lenkt die Debatte weg von der Kommunalpolitik, die nachhaltige aber in Teilen unbeliebte Lösungen beschließen muss, um die finanzielle Grundlage des Stadtverkehrs zu verbessern. Es hilft lediglich Politikern, den Finger auf andere zeigen zu können.

Bei einer Änderung des Liniennetzes mit der Absicht, Kosten zu reduzieren sind zwei wesentliche Zusammenhänge zu beachten:

  • Gerade die Linien, die die Pflichtaufgaben der Stadt erfüllen, arbeiten wenig verkehrswirksam und kostendeckend, zum Beispiel der Schulverkehr im Hochland. Auf den Betrieb durch Pflichtaufgaben wird die Stadt allerdings kaum verzichten können. Daher sind dort keine wesentlichen Einsparungen zu erwarten.
  • Großen finanziellen Erfolg haben jene Linien, bei denen die Nachfrage im Alltagsverkehr auf ihren Linienweg gebündelt sehr groß ist - eben weil sie schnell, häufig und zuverlässig fahren. Dieses Angebot gehört aber nicht zu den Pflichtaufgaben der Stadt. Das Verkehrsangebot dieser Linien einzustampfen, macht folglich den Gesamtbetrieb unwirtschaftlicher. Und dabei reden wir noch nicht über Lebensqualtität, individuelle Kosten, externe Effekte und Verkehrswende.

Wir halten deswegen die Begriffe Optimierung und Konsolidierung für Euphemismen in der politischen Agitation, die sich des ÖPNV und der DVB mit kurzsichtigen und eigensüchtigen Argumenten entledigen will. Damit wird es am Ende allen in Dresden schlechter gehen. Fallen Sie darauf nicht herein!

Für die Zukunftsfähigkeit und Lebensqualität der Stadt sind Kürzungen bei Bus und Bahn nicht hinnehmbar - weder am Rand, noch in der Innenstadt - weder bei Tag, noch bei Nacht - weder bei Fähre und Bergbahn, noch bei Mobi!

Nicht umsonst steht die DVB immer wieder ganz oben in deutschlandweiten Vergleichen. Hier sitzen in der Verwaltung und bei den Verkehrsbetrieben nicht nur "ernannte", sondern echte Verkehrsexpertinnen und -experten, die neben ihrer hervorragenden Arbeit seit Wochen den Wissenstransfer zur Stadtpolitik und damit zu Ihnen betreiben. Die Diskreditierung der DVB-Fachleute durch Teile des Stadtrats ist befremdlich. 

Es wird immer deutlicher: Die bisher vorgebrachten Kürzungsvorschläge sind keine Lösungsvorschläge! Das Liniennetz in kürzester Zeit von Grund auf neu zu organisieren und dabei mit viel weniger Mitteleinsatz, jedoch ohne Qualitätseinbußen für alle Dresdnerinnen und Dresdner die Alltagsmobilität zu sichern, ist eine politische Illusion. Dresden hat sich in einem langen Prozess darauf verständigt, den Umweltverbund mit dem Fußverkehr, dem Radverkehr sowie dem ÖPNV inkl. der Mobi-Welt stärker zu fördern und dabei das Straßennetz nicht außer acht zu lassen. Dies ist im Verkehrsentwicklungsplan 2025plus verankert und wird genauso auch in dessen Nachfolge zum Dresdner Mobilitätsplan 2035+ diskutiert. Das Wohl der Stadt muss zugunsten einer nachhaltigen und wirtschaftlichen Mobilität im Fokus stehen.

Mit unseren Vorschlägen legen hier eine echte Lösung für eine Angebotserhaltung im ÖPNV vor. Der VCD Dresden appelliert deshalb an den Oberbürgermeister, die Verwaltung und den Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden:

Diskutieren und prüfen Sie die Vorschläge ernsthaft und unvoreingenommen, um das gemeinsame Ziel der Erhaltung des ÖPNV-Angebots zu erreichen!

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