Wir wenden uns erneut mit dem Anliegen von über 32.000 Mitzeichnenden der ePetition und 40.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren an Sie:
Bereits während der Haushaltsverhandlungen im Winter 2024/2025 erläuterten wir Vorteile des ÖPNV für Dresden schlugen mit dem damaligen Kenntnisstand eine Reihe von Maßnahmen vor, die einen vollständigen Erhalt des gesamten Verkehrsangebots ermöglicht hätten. Im Affekt des manifestierten Kürzungswillens einer Stadtratsmehrheit und der Verwaltungsspitze wurde im Frühling ein Bürgerbegehren initiiert, dass etwa 40.000 Unterschriften von Unterstützer*innen sammeln konnte. Mit gehöriger Bearbeitungszeit erschien Anfang November 2025 die zugehörige Vorlage V0615/25 mit der Empfehlung seitens der Stadtspitze, das Begehren für unzulässig zu erklären.
Begründet wird dies vorwiegend mit dem im Begehren vermittelten als unzureichend eingeordneten Kostendeckungsvorschlag. Die nun von der Stadt veröffentlichen Zahlen geben einen Anlass, unsere Vorschläge entsprechend zu kalibrieren.
Zwischenzeitlich wird nun mit Verweis auf den Kostendeckungsvorschlag aus dem Bürgerbegehren eine entsprechende Vorlage durch den Oberbürgermeister vorbereitet.
Bereits seit vielen Jahren macht sich der VCD dafür stark, eine dritte Finanzierungssäule für den Nahverkehr zu etablieren, die den Gemeinnutz des ÖPNVs in den Fokus nimmt und dabei auch verkehrswirksame Lenkungsmaßnahmen vorsieht. Die Gründe haben wir in früheren Schreiben geliefert und sind auf den Seiten der Ortsgruppe nachzulesen.
Das sind jedoch nicht die einzigen Stellschrauben, die über Kosten und Erlöse entscheiden. Folgende Aspekte kommen in dieser Debatte zu kurz:
Bei den Teilen, die relativ einfach und kurzfristig politisch gestaltbar sind, erleben wir - insbesondere seit den Diskussionen im vergangen Winter - kaum Engagement durch die Politik und die Stadtspitze. Gerade die Beschleunigung des ÖPNVs wird auf Grundlage unsachlicher Behauptungen der konservativen bis rechten Stadtratsfraktionen mithilfe des Oberbürgermeisters behindert. Hier ist ein deutlicher Widerspruch in Sagen und Handeln vorhanden.
Bleiben wir bei dem Aspekt der Einnahmen, auf die sich sowohl die Einschätzung der Stadtspitze zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wie auch die politische Diskussion fokussieren.
Durch die Stadt wurde nunmehr ein ungedeckter Zahlungsmittelbedarf von 64,4 Mio € für das Jahr 2028 kundgetan. Wir wollen hier einen Kostendeckungsvorschlag unterbreiten, der diesen Bedarf überschreitet, um in der politischen Diskussion eine Kalibrierung und Abwägung der Maßnahmen durch die Mandatsträgerschaft zuzulassen.
Mit unseren Vorschlägen stehen Mehreinnahmen im Umfang bis zu 73,15 Mio. Euro p.a. im Raum.
Einführen einer umlagefinanzierten Gästekarte
Neu: mit Koppelung an Einzelfahrschein.
plus 2,75 Mio. € p.a.
Koppeln des Kurzzeitparkens für Pkw an die Preise des Nahverkehrs
Neu: mit Koppelung an Einzelfahrschein.
zusätzlich 1,85 Mio. € p.a.
Weiteres Potenzial durch Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung möglich.
marktübliches Parkpreisniveau für Reisebusse
Fortschreibung mit 3% jährliche Anhebung
zusätzlich 3,0 Mio. € p.a.
Anpassen der Preise von Bewohnerparkausweisen in Bestandsgebieten 2024.
Fortschreibung auf 395€/a
zusätzlich 2,2 Mio. € p.a.
Ausweiten des Bewohnerparkens
zusätzlich ca. 0,57 Mio € je 1000 Parkausweise
bei einem Potenzial von min. 15 000 neuen Ausweisen bedeutet das
zusätzlich 8,6 Mio. € p.a.
Anpassen des Grundsteuerhebesatzes B
Neu: + 40 Prozentpunkte auf 440 %, entspricht einer Steigerung von 10%
zusätzlich 8,4 Mio. € p.a.
Anpassen des Gewerbesteuerhebesatzes
Neu: + 45 Prozentpunkte auf 495 %, entspricht einer Steigerung von 10 %
zusätzlich 46,35 Mio. € p.a.
Im Vergleich zu den früheren Annahmen wird man bei der bloßen Betrachtung der Einnahmen nicht umhinkommen, neben der Erhöhung verkehrswirksamer, kommunaler Abgaben auch Steueranpassungen vorzunehmen. Die Erhöhung um 10 % ist dabei nur beispielhaft zu sehen. Übrigens: Im vergangenen Haushaltsentwurf (Anlage 1 zur Vorlage V0068/24) ist die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes auf 520 % ab dem Jahr 2027 impliziert.
Erinnert sei auch daran, dass die Landes- und Bundesgesetzgebung einer zielgerichteten Gestaltung der kommunalen Abgagen im Wege steht.
Die wesentliche Aussage ist:
Dafür braucht es nicht nur Vorschläge aus der Bürgerschaft, sondern Gestaltungswille der Verwaltung und Entscheidungswille der Kommunalpolitik. Die Beschlusslage zur Stärkung der DVB auf Grundlage der Nachhaltigkeit und Zukunftserhaltung ist vorhanden.
Durch den Haushaltsbeschluss wurde eine Neukonzeption des DVB-Liniennetzes gefordert, die die Betriebskosten maßgeblich senken soll. Das Thema lenkt die Debatte weg von der Kommunalpolitik, die nachhaltige aber in Teilen unbeliebte Lösungen beschließen muss, um die finanzielle Grundlage des Stadtverkehrs zu verbessern. Es hilft lediglich Politikern, den Finger auf andere zeigen zu können.
Bei einer Änderung des Liniennetzes mit der Absicht, Kosten zu reduzieren sind zwei wesentliche Zusammenhänge zu beachten:
Wir halten deswegen die Begriffe Optimierung und Konsolidierung für Euphemismen in der politischen Agitation, die sich des ÖPNV und der DVB mit kurzsichtigen und eigensüchtigen Argumenten entledigen will. Damit wird es am Ende allen in Dresden schlechter gehen. Fallen Sie darauf nicht herein!
Nicht umsonst steht die DVB immer wieder ganz oben in deutschlandweiten Vergleichen. Hier sitzen in der Verwaltung und bei den Verkehrsbetrieben nicht nur "ernannte", sondern echte Verkehrsexpertinnen und -experten, die neben ihrer hervorragenden Arbeit seit Wochen den Wissenstransfer zur Stadtpolitik und damit zu Ihnen betreiben. Die Diskreditierung der DVB-Fachleute durch Teile des Stadtrats ist befremdlich.
Es wird immer deutlicher: Die bisher vorgebrachten Kürzungsvorschläge sind keine Lösungsvorschläge! Das Liniennetz in kürzester Zeit von Grund auf neu zu organisieren und dabei mit viel weniger Mitteleinsatz, jedoch ohne Qualitätseinbußen für alle Dresdnerinnen und Dresdner die Alltagsmobilität zu sichern, ist eine politische Illusion. Dresden hat sich in einem langen Prozess darauf verständigt, den Umweltverbund mit dem Fußverkehr, dem Radverkehr sowie dem ÖPNV inkl. der Mobi-Welt stärker zu fördern und dabei das Straßennetz nicht außer acht zu lassen. Dies ist im Verkehrsentwicklungsplan 2025plus verankert und wird genauso auch in dessen Nachfolge zum Dresdner Mobilitätsplan 2035+ diskutiert. Das Wohl der Stadt muss zugunsten einer nachhaltigen und wirtschaftlichen Mobilität im Fokus stehen.
Mit unseren Vorschlägen legen hier eine echte Lösung für eine Angebotserhaltung im ÖPNV vor. Der VCD Dresden appelliert deshalb an den Oberbürgermeister, die Verwaltung und den Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden:
Karsten Imbrock
Sprecher der Ortgruppe Dresden
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